Worte wie rollstuhlgerecht oder barrierefrei begegnen vielen Menschen erst dann, wenn sie selbst oder Angehörige auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Sie entscheiden darüber, ob sie sich selbstständig und ohne Hürden fortbewegen und somit aktiver Teil des Alltags sein können.
Umso wichtiger ist es, die Unterschiede dieser Begrifflichkeiten zu kennen, denn: Rollstuhlgerechtigkeit, Barrierefreiheit, Behinderten- oder Seniorengerechtigkeit meinen nicht das Gleiche.
Was viele nicht wissen: Eine rollstuhlgerechte Gestaltung geht weit über die bloße Installation einer Rampe hinaus. Stattdessen umfasst sie eine durchdachte Raumplanung, ausreichend Bewegungsflächen sowie geeignete Technik.
Wichtig: Diese Begrifflichkeiten sollten Sie scharf voneinander trennen!
Rollstuhlgerecht sind Umgebungen, in denen Sie sich selbstständig mit Rollstuhl fortbewegen und die Sie ohne Einschränkung nutzen können.
Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich umfasst dieselben Voraussetzungen.
Barrierefreiheit im privaten Bereich jedoch erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen, um Ihnen das Leben im Rollstuhl zu erleichtern.
Was behindertengerecht ist, ist nicht festgelegt – schließlich gibt es eine Vielzahl an Behinderungen, die unterschiedliche Ansprüche an ein Gebäude stellen.
Seniorengerecht ist ein sehr loser Begriff, der im Grunde nichts Festes aussagt. Er wird häufig auf dem Wohnungsmarkt verwendet, um schwellenarme Zimmer und bodengleiche Duschen zu vermarkten.
Was bedeutet der Begriff „rollstuhlgerecht“ in der Praxis?
Rollstuhlgerecht bedeutet, dass eine Umgebung so gestaltet ist, dass Menschen im Rollstuhl sie selbstständig, sicher und ohne Einschränkung nutzen können. Das umfasst eine Vielzahl an baulichen und funktionalen Anforderungen, die über die der Barrierefreiheit hinausgehen.
Die Vorgaben orientieren sich vorwiegend an der DIN 18040 und stellen sicher, dass echte Nutzbarkeit im Alltag geschaffen wird – von einer problemlosen Fortbewegung über die sichere Nutzung der Dusche oder Küche.
Wichtige rechtliche Grundlagen und Normen
In Deutschland gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), was die rechtliche Lage für Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich bildet. Es verpflichtet Bundesbehörden sowie Einrichtungen in öffentlicher Hand (z. B. Behörden, Verwaltungen, Schulen) ihre Räumlichkeiten und Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – also auch für Schwangere, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen oder mit altersbedingten Einschränkungen. An diesen Stellen ist Rollstuhlgerechtigkeit immer mitgedacht.
Anders verhält es sich allerdings in privaten Bereichen. Hier bestimmt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) des Bundeslandes, welche Anforderungen ein Gebäude erfüllen muss. Vor allem aber ist barrierefrei hier nicht automatisch auch rollstuhlgerecht! Das ist besonders bei der Wohnungssuche wichtig, achten Sie also unbedingt auf die richtige Begrifflichkeit.
Die rechtlichen Grundlagen sowohl für Barrierefreiheit als auch für rollstuhlgerechtes Bauen sind in der DIN 1840 verankert. Diese können Sie im Detail auf den folgenden Seiten von nullbarriere.de nachlesen:
- DIN 1840-1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 1840-2: Wohnungen
- DIN 1840-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Auszüge aus der Norm zum rollstuhlgerechten Bauen
Zugänglichkeit von Gebäuden
- Eingänge ohne Schwellen bzw. max. 2 cm Höhe mit abgeschrägter Kante,
- Übergänge müssen rutschhemmend und fest verbunden sein,
- Türen und Durchgänge haben eine Mindestbreite von 90 cm,
- Spion befindet sich auf einer Höhe von 120 cm,
- Türgriffe müssen auch im Sitzen gut erreichbar sein,
- Türen müssen leichtgängig oder automatisch sein.
Bewegungsflächen im Innenbereich
- mindestens 150 cm x 150 cm,
- Möbel dürfen diesen Bereich nicht blockieren,
- müssen auf beiden Seiten von Türen vorhanden sein,
- vor wichtigen Funktionsmöbeln (z. B. Bett, Schreibtisch).
Sanitärbereiche
- Bewegungsfläche von 90 cm auf der einen, 30 cm auf der anderen Seite, 150 cm vor dem WC,
- WC-Höhe von 46-48 cm mit Sitz,
- stabile, rutschfeste Stützgriffe neben dem WC und in der Dusche/der Badewanne,
- unterfahrbares Waschbecken,
- rutschfeste Böden.
Bedienelemente
- Greifhöhe von z. B. Lichtschaltern, Fenstergriffen, Türdrückern etc. liegt bei 85 cm,
- sind mehrere Schalter übereinander installiert, darf der höchste 105 cm nicht überschreiten.
Aufzüge & Technik
- vor dem Aufzug braucht es eine Bewegungsfläche,
- Greifhöhe der Bedienelemente liegt zwischen 85 und 105 cm,
- Kabinengröße von mindestens 110 cm x 140 cm in öffentlichen Bereichen und mit Begleitperson oder 1000 cm x 1300 cm im privaten Bereich und ohne Begleitperson.
Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt
Obwohl der Bedarf an barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum wächst, bleibt das Angebot in vielen Regionen deutlich hinter den Anforderungen zurück. Ein Grund dafür ist, dass viele Wohnbestände nicht über die grundlegenden baulichen Merkmale verfügen, die eine uneingeschränkte Nutzung (oder einen entsprechenden Umbau) möglich machen.
Hinzu kommt, dass es an einheitlichen Standards und verlässlichen Daten mangelt: Statistiken erfassen häufig nur Teile wie Schwellenfreiheit oder Stufenlosigkeit, die aber einzeln kaum Aufschluss über die Barrierefreiheit geben. Dadurch besteht eine Intransparenz, die ein Handeln erschwert.
Das hat zur Folge, dass Sie mitunter lange nach geeigneten Wohnungen suchen müssen. Klar und offen in der Kommunikation zu sein und rechtlich relevante Begriffe voneinander abgrenzen zu können, hilft Ihnen hier weiter.
Beratung von sozialen Trägern oder Beratungsstellen kann Ihnen auch bei der Wohnungssuche weiterhelfen. Oft kennen die Experten dort entsprechende Wohnungen und wissen, worauf man bei der Suche achten muss.
Wohnung barrierefrei oder rollstuhlgerecht umbauen
Manchmal kommt es während eines Mietverhältnisses dazu, dass ein Rollstuhl notwendig wird. Ein Umzug ist dann nicht immer die bevorzugte Wahl, schließlich fühlt man sich im eigenen Zuhause im besten Fall sehr wohl.
Aber: Als Mieter haben Sie unter Umständen das Recht auf bestimmte Anpassungen.
Kleinere, nicht dauerhaft bauliche Veränderungen dürfen grundsätzlich vorgenommen werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Einbau eines unterfahrbaren Waschbeckens,
- Austausch von leichter bedienbaren Schaltern und Griffen,
- Anbringen von Halterungen,
- Einbau von Türschwellenbrücken oder mobile Rampen.
Unter Umständen sind aber auch größere Anpassungen möglich. Hier ist eine zwingende schriftliche Absprache mit Ihrem Vermieter notwendig, der den rollstuhlgerechten Umbau in der Regel nicht grundlos verweigern kann. Nach einer Zusage hat er aber ein Mitspracherecht, um gewährleisten zu können, dass der Standard der Wohnung erhalten bleibt. Außerdem kann er bei baulichen Veränderungen die Mietkaution als Absicherung erhöhen.
Aber Achtung: Der Vermieter kann bei Auszug von Ihnen verlangen, die Veränderungen rückgängig zu machen. Die Originalteile sollten Sie also unbedingt aufbewahren. Da ein rollstuhlgerechter Umbau den Wert der Immobilie steigern kann, wird Rückbau allerdings nicht zwingend eingefordert.
Bei der Planung eines rollstuhlgerechten Umbaus helfen Ihnen unter anderem:
- Wohnberatungsstellen,
- Architekten mit Schwerpunkt,
- kommunale Beratungsstellen.
Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sowohl Mietern als auch Hausbesitzern helfen können, den finanziellen Aufwand des Umbaus spürbar zu reduzieren. Je nach persönlicher Situation, Pflegegrad und Wohnform lassen sich die Angebote oft auch miteinander kombinieren.
Pflegekasse
Verfügen Sie über einen Pflegegrad, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz unterstützen. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen von Schwellen, das Verbreitern von Türen oder der Einbau einer bodengleichen Dusche.
Bis zu 4.180 € sind als Zuschuss möglich. Leben mehrere Menschen mit Anspruch in einem Haushalt, kann dieser bis zu viermal beantragt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Das Institut bietet verschiedene Programme zur Reduzierung von Barrieren und dem altersgerechten Umbau. Dazu gehören Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite für diverse Maßnahmen des rollstuhlgerechten und barrierefreien Umbaus. Da die Programme aktualisiert werden, sollten Sie den Förderstatus frühzeitig prüfen und sich ausführlich beraten lassen.
Regionale Programme
Ergänzend gibt es häufig regionale Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, Landkreise oder Kommunen. Diese können Zuschüsse, steuerliche Vorteile oder Beratungsangebote umfassen. Wenden Sie sich dafür am besten an lokale Wohnberatungsstellen, Sozialverbände oder Behindertenorganisationen.



