



Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um unsere MovingStar-Modelle mit Krankenkassenzuschuss und deren Beantragung bei Ihrer Versicherung.
Ob Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist immer Ergebnis einer Einzelfallentscheidung durch Ihre Krankenkasse.
Die Chance, dass ein Modell mit Hilfsmittelnummer übernommen wird, ist in der Regel aber etwas größer als bei einem Rollstuhl ohne diese.
Üblicherweise sind diese Schritte notwendig, um einen Antrag zu stellen:
Sollten Sie sich konkret für eines unserer MovingStar-Modelle interessieren, sollten Sie zudem ein Sanitätshaus wählen, das zu unseren Vertragspartnern zählt. Gern vermitteln wir Sie an eines in Ihrer Nähe weiter.
Wird Ihr Antrag auf Krankenkassen-Zuschuss angenommen, wird der Großteil der Kosten übernommen. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von minimal 5, maximal 10 € müssen Sie leisten. Wenn Wunschmodelle oder Sonderausstattungen gewünscht sind, die über das medizinische Grundbedürfnis hinausgehen, muss in der Regel privat zugezahlt werden.
Ob Sie Unterstützung durch Ihre Krankenkasse zugesagt bekommen, ist immer von individuellen Faktoren abhängig. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund der Art Ihrer Einschränkung, des Rezeptes Ihres Arztes und dem Vorgehen Ihrer Krankenkasse getroffen werden. Eine hundertprozentige Zusage für das Hilfsmittel Ihrer Wahl kann daher nicht sicher gewährleistet werden. Die Entscheidungsgewalt liegt schlussendlich bei Ihrer Krankenkasse.
Die Chance, dass ein Modell mit Hilfsmittelnummer übernommen wird, ist in der Regel aber etwas größer als bei einem Rollstuhl ohne diese.
Üblicherweise liegt die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei etwa drei Wochen. Bei komplexen Fällen oder wenn ein weiteres Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) benötigt wird, kann dies etwas länger dauern. In diesem Fall darf die Krankenkasse bis zu fünf Wochen bis zu einer Zu- oder Absage benötigen.
Über die zehnstellige Hilfsmittelnummer wird ein konkretes Produkt in das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgenommen. Die einzelnen Ziffern zeigen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktgruppe und spezifizieren diese.
Eine Hilfsmittelnummer erhalten dabei nur Medizinprodukte, deren Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen, Sicherheitsaspekte und der Diagnose entsprechende Anforderungen nachgewiesen wurden.
Damit schafft die GKV eine Orientierung für Sie als Nutzer, aber vor allem auch für die Krankenversicherungen.
Im Falle des Elektro-Rollstuhls MovingStar 501 setzt sie sich beispielsweise so zusammen:

Ja, einen Elektro-Rollstuhl können Sie grundsätzlich bei Ihrer gesetzlichen sowie einer privaten Krankenversicherung beantragen.
Als gesetzlich versicherte Person müssen Sie dank des sogenannten Sachleistungsprinzips nicht in Vorleistung gehen – Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und maximal zehn Euro leisten.
Sind Sie privat versichert, zahlen Sie das Hilfsmittel Ihrer Wahl zunächst aus eigener Tasche. Die Hilfsmittelverordnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kosten zurückerstattet zu bekommen.
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