Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.
Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.
100 % kostenlos & unverbindlich

Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen: So klappt die Kostenübernahme

Unsere E-Rollstühle sind leicht und faltbar – und damit die perfekten Begleiter in Alltag und Freizeit. Die Kosten können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse getragen werden.

Ob das auch für Sie infrage kommt, finden wir gern mit Ihnen zusammen heraus.
ausführliche Fachberatung
Möglichkeit einer Probefahrt
alles kostenlos und unverbindlich
Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.

Wem steht ein E-Rollstuhl mit Krankenkassenzuschuss zu?

Als krankenversicherter Verbraucher haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, von Ihrer Versicherung mit Hilfsmitteln versorgt zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht – und Sie diese entsprechend darlegen können. Eine medizinische Notwendigkeit kann von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin festgestellt werden. Das bedeutet konkret, dass das entsprechende Hilfsmittel erforderlich ist, um:
eine vorhandene Einschränkung ausgleichen,
den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung sichern oder
einer drohenden Einschränkung vorbeugen zu können.
Explizit für die Beantragung eines Elektro-Rollstuhls müssen Sie vor der Krankenkasse zudem offenlegen können, wieso ein Standardrollstuhl nicht ausreichend ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
Sie einen manuellen Rollstuhl nicht selbstständig bewegen können (z. B. aufgrund fehlender Kraft, Koordinationsprobleme oder eingeschränkter Beweglichkeit),
der elektrische Antrieb notwendig ist, um den Erhalt Ihrer Selbstständigkeit und Alltagsmobilität zu garantieren,
die Gefahr gesundheitlicher Folgeschäden durch die Anstrengung des manuellen Antriebs besteht (z. B. Gelenkschäden).
Kostenlose Beratung anfordern
Die Beratung ist 100% kostenlos & unverbindlich.

So beantragen Sie Ihren Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse

Es sind nur vier Schritte, die Sie bei einem erfolgreichen Antrag von Ihrem Elektro-Rollstuhl trennen:
Schritt 1

Beratungsgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt

Bevor Sie in Kontakt mit Ihrer Krankenkasse treten, um einen Elektro-Rollstuhl zu beantragen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Mit diesem definieren Sie im Detail, welche Eigenschaften Ihr neues Hilfsmittel haben sollte – auch neben dem elektrischen Antrieb. Sind Sie beispielsweise auf Armlehnen oder Beinstützen angewiesen, sollte auch das vermerkt werden.

Die konkreten Gründe, die eine Nutzung eines Elektro-Rollstuhls notwendig machen, sollten dabei klar benannt werden. All das wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin feststellen können und mit der Hilfsmittelverordnung (auch: Hilfsmittelrezept) bescheinigen.
Schritt 2

Sanitätshaus besuchen, das mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet

Informieren Sie sich darüber, mit welchen Sanitätshäusern in Ihrer Nähe Ihre Krankenkasse zusammenarbeitet. Ihr Elektro-Rollstuhl kann nur übernommen werden, wenn Sie ihn durch einen Vertragspartner beziehen.

Sollten Sie schon ein konkretes Modell ins Auge gefasst haben, kann Ihnen manchmal auch der Hersteller weiterhelfen. Dieser ist dann darüber informiert, welche Sanitätshäuser den entsprechenden Elektro-Rollstuhl führen und ob Ihre Krankenkasse mit diesen zusammenarbeitet. Für die MovingStar Elektro-Rollstühle beispielsweise können Sie ganz einfach einen Fachhandelspartner in der Nähe anfragen.
Schritt 3

Elektrischen Rollstuhl nach Ihren Bedürfnissen aussuchen

Lassen Sie sich in jedem Fall ausführlich durch das Fachpersonal im Sanitätshaus informieren. Da es sich bei einem Elektro-Rollstuhl um ein medizinisches Hilfsmittel handelt, muss dieses optimal zu Ihnen passen. Dass Ihr Alltag dadurch erleichtert wird und Sie flexibel mobil leben, ist ein wichtiger Punkt –, dass Sie durch falsches Sitzen keine gesundheitlichen Probleme bekommen, ein weiterer.

Daher ist es wichtig, dass Sie bequem sitzen, sich auch auf Dauer keine Druckstellen bilden oder Sie aus dem Elektro-Rollstuhl rutschen. Entscheiden Sie zusammen mit dem Fachpersonal, welches Modell das Richtige ist.

Häufig ist es ein Vorteil, einen Elektro-Rollstuhl zu wählen, der über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Denn diese erhalten Medizinprodukte im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), da ihre Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen, Sicherheitsaspekte und der Diagnose entsprechende Anforderungen nachgewiesen wurden.

Obwohl das Hilfsmittelverzeichnis nicht rechtlich bindend ist, wird es bei der Entscheidung durch Krankenkassen meist bevorzugt behandelt.
Schritt 4

Kostenvoranschlag und Verordnung bei der Krankenkasse einreichen

Sie haben das passende Hilfsmittel gefunden? Wunderbar! Dann erstellt das Sanitätshaus einen entsprechenden Kostenvoranschlag für Sie. Dieser wird (meist durch das Sanitätshaus) zusammen mit der Hilfsmittelverordnung an Ihre Krankenkasse geschickt.

Jetzt gibt es für Sie nur noch eines zu tun: warten – und zwar drei Wochen. Denn so lang ist die gesetzlich festgelegte Frist bis zur Entscheidung. Diese kann sich auf fünf Wochen verlängern, sollte Ihre Krankenkasse eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen Sie allerdings über die verlängerte Wartezeit informiert werden.

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Sollten Sie eine Absage zur Übernahme erhalten, können Sie in Revision gehen. Der Widerspruch muss dabei innerhalb eines Monats nach Eingang des Ablehnungsbescheids erfolgen. In schriftlicher Form müssen Sie hier darlegen, wie Sie die konkreten Gründe der Absage entkräften können.

Sollte im schlimmsten Fall auch der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt Ihnen ein Monat, um Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. In diesem Fall sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten.

MovingStar: faltbarer elektro-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer

Falls unsere faltbaren, leichten und handlichen Modelle Ihnen schon positiv aufgefallen sind, haben wir eine gute Nachricht: Auch die Elektro-Rollstühle von MovingStar können von der Krankenkasse übernommen werden. Die Modelle 501 und 601 pro verfügen zudem über eine Hilfsmittelnummer, ebenso die Elektro-Rollstühle MovingStar 2000 und MovingStar 3000.
Krankenkassenzuschuss
MovingStar 2000
faltbar, per App steuerbar
bis zu 23 km Reichweite
26,9 kg Leergewicht
max. Belastbarkeit bis 150 kg
Krankenkassenzuschuss
MovingStar 3000
per App steuerbar und faltbar
bis zu 25 km Reichweite
45,2 kg Leergewicht
max. Belastbarkeit bis 120 kg
Krankenkassenzuschuss
MovingStar 501
große Sitzfläche, hohe Belastbarkeit
bis zu 15 km Reichweite
29,6 kg Leergewicht
max. Belastbarkeit bis 150 kg
Mit den praktischen E-Rollstühlen sind Sie im Alltag bestens ausgestattet. Aber überzeugen Sie sich am besten selbst davon, indem Sie Ihr Wunschmodell Probe fahren.

Wir helfen Ihnen dabei, ein entsprechendes Sanitätshaus in Ihrer Nähe zu finden. Aber auch für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns dazu unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 099 66 55. Hier sind wir montags bis freitags zwischen 08.00 und 17.30 Uhr erreichbar und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Oder Sie nutzen einfach unser Formular zur Suche nach einem Fachhändler.

Häufig gestellte Fragen

Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um unsere MovingStar-Modelle mit Krankenkassenzuschuss und deren Beantragung bei Ihrer Versicherung. 

Ob Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist immer Ergebnis einer Einzelfallentscheidung durch Ihre Krankenkasse.  

Die Chance, dass ein Modell mit Hilfsmittelnummer übernommen wird, ist in der Regel aber etwas größer als bei einem Rollstuhl ohne diese. 

Üblicherweise sind diese Schritte notwendig, um einen Antrag zu stellen: 

  1. Beratungsgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt 
  1. Sanitätshaus besuchen, das mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet 
  1. Elektrischen Rollstuhl nach Ihren Bedürfnissen aussuchen 
  1. Kostenvoranschlag und Attest bei der Krankenkasse einreichen 

Sollten Sie sich konkret für eines unserer MovingStar-Modelle interessieren, sollten Sie zudem ein Sanitätshaus wählen, das zu unseren Vertragspartnern zählt. Gern vermitteln wir Sie an eines in Ihrer Nähe weiter. 

Wird Ihr Antrag auf Krankenkassen-Zuschuss angenommen, wird der Großteil der Kosten übernommen. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von minimal 5, maximal 10 € müssen Sie leisten. Wenn Wunschmodelle oder Sonderausstattungen gewünscht sind, die über das medizinische Grundbedürfnis hinausgehen, muss in der Regel privat zugezahlt werden. 

Ob Sie Unterstützung durch Ihre Krankenkasse zugesagt bekommen, ist immer von individuellen Faktoren abhängig. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund der Art Ihrer Einschränkung, des Rezeptes Ihres Arztes und dem Vorgehen Ihrer Krankenkasse getroffen werden. Eine hundertprozentige Zusage für das Hilfsmittel Ihrer Wahl kann daher nicht sicher gewährleistet werden. Die Entscheidungsgewalt liegt schlussendlich bei Ihrer Krankenkasse. 

Die Chance, dass ein Modell mit Hilfsmittelnummer übernommen wird, ist in der Regel aber etwas größer als bei einem Rollstuhl ohne diese.  

Üblicherweise liegt die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei etwa drei Wochen. Bei komplexen Fällen oder wenn ein weiteres Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) benötigt wird, kann dies etwas länger dauern. In diesem Fall darf die Krankenkasse bis zu fünf Wochen bis zu einer Zu- oder Absage benötigen.

Über die zehnstellige Hilfsmittelnummer wird ein konkretes Produkt in das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgenommen. Die einzelnen Ziffern zeigen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktgruppe und spezifizieren diese. 

Eine Hilfsmittelnummer erhalten dabei nur Medizinprodukte, deren Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen, Sicherheitsaspekte und der Diagnose entsprechende Anforderungen nachgewiesen wurden. 

Damit schafft die GKV eine Orientierung für Sie als Nutzer, aber vor allem auch für die Krankenversicherungen. 

Im Falle des Elektro-Rollstuhls MovingStar 501 setzt sie sich beispielsweise so zusammen: 

Ja, einen Elektro-Rollstuhl können Sie grundsätzlich bei Ihrer gesetzlichen sowie einer privaten Krankenversicherung beantragen. 

Als gesetzlich versicherte Person müssen Sie dank des sogenannten Sachleistungsprinzips nicht in Vorleistung gehen – Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und maximal zehn Euro leisten. 

Sind Sie privat versichert, zahlen Sie das Hilfsmittel Ihrer Wahl zunächst aus eigener Tasche. Die Hilfsmittelverordnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kosten zurückerstattet zu bekommen. 

100 % kostenlos & unverbindlich

Kontaktformular ausfüllen und
 Beratung zum Krankenkassenzuschuss erhalten

Landingpage Formular - Krankenkassenzuschuss
Anrede
Datenschutzerklärung

Hier können Sie sich unsere Datenschutzerklärung anschauen.

chevron-downarrow-downwarningcheckmark-circle