Es passiert schneller, als man denkt: Sie sind einen Moment lang abgelenkt oder möchten ausweichen – und beschädigen dabei fremdes Eigentum. Eine Wasserleitung in Ihrer Wohnung platzt und zerstört die Elektrik Ihres Rollstuhls. Ihr Hilfsmittel wird gestohlen oder mutwillig beschädigt.
Viele Szenarien, ein Endergebnis: Ein Schaden, der bezahlt werden muss.
Ob und wann eine spezielle Elektro-Rollstuhl-Versicherung notwendig ist, um Sie im Fall der Fälle zu unterstützen und wie Sie sich sonst absichern können, erfahren Sie hier.
Infos auf einen Blick: Versicherungen für Hilfsmittel
Eine Versicherungspflicht besteht nur, wenn Ihr Elektro-Rollstuhl schneller als 6 km/h fährt. In diesem Fall benötigen Sie eine Haftpflicht-Versicherung speziell für den Elektro-Rollstuhl. Wie bei einem Mofa wird sie mit einem Kennzeichen direkt am Fahrzeug nachgewiesen (sog. Mofa-Kennzeichen). Viele Schäden sind üblicherweise über Standardversicherungen abgedeckt. Aber: Die unterschiedlichen Versicherungskonditionen können stark variieren und sollten daher immer individuell geprüft werden!
Welche Versicherungen gelten auch für Ihren Elektro-Rollstuhl?
Schadensfälle können auch außerhalb des Straßenverkehrs und bei einer Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h passieren. Das heißt aber nicht, dass Sie ohne Pflichtversicherung gänzlich ungeschützt sind.
Üblicherweise decken Haftpflicht- und Hausratversicherung (falls vorhanden) die meisten Szenarien gut ab. In welchen Umfang Ihr Elektro-Rollstuhl abgesichert ist, sollten Sie allerdings auf jeden Fall vor einem möglichen Schadensfall abklären.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine kleine Übersicht darüber, welche Leistungen Sie von welcher Versicherung erwarten können.
Schäden, die Folgen von unsachgemäßer Nutzung, grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung sind, werden in der Regel von keiner Versicherung übernommen. Hier sind Sie selbstverantwortlich für die Zahlung, Reparatur oder den Austausch des Hilfsmittels zuständig.
Hausratversicherung
Schutz vor Schäden durch:
- Feuer
- Wasser
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
- Naturgefahren (z. B. Sturm und Hagel)
Ihr Elektro-Rollstuhl zählt (wie andere Hilfsmittel auch) zu Ihrem Hausrat und ist damit in der Hausratversicherung mit inbegriffen. Diese schützt allerdings üblicherweise nur Hab und Gut innerhalb des Wohngrundstücks (also z. B. in der Wohnung, im Hausflur oder im Keller).
Manche Versicherer bieten zusätzliche Außenversicherungen an, die den Schutz zeitweise ausweiten – etwa auf eine Ferienwohnung. Ob eine solche Erweiterung inbegriffen ist und welche Leistungen sie genau umfasst, sollten Sie individuell klären.
Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt Sie vor hohen Kosten, sollten Sie versehentlich mit Ihrem Elektro-Rollstuhl Sach-, Personen- oder Vermögensschäden verursacht haben.
Sie springt beispielsweise ein, wenn Sie beim Ausweichen ein parkendes Auto verkratzen oder jemand über Ihren E-Rollstuhl fällt.
Zusätzliche Möglichkeit: Kaskoversicherung für Ihren Elektro-Rollstuhl
Es gibt allerdings Szenarien, die von Hausrat- und Haftpflichtversicherungen üblicherweise nicht abgedeckt werden. Das könnte sein:
- Sie lassen Ihren Rollstuhl im Vorraum eines Cafés stehen und er wird gestohlen.
- Dritte beschädigen absichtlich Ihren Elektro-Rollstuhl oder …
- … versehentlich, bleiben aber anonym (und zahlen den Schaden so nicht über ihre eigene Haftpflichtversicherung).
Zwar passieren solche Fälle eher selten, wenn Sie sichergehen möchten, kann eine Kaskoversicherung helfen. Die Konditionen sind üblicherweise die gleichen wie bei einem Fahrrad, es gibt aber auch Anbieter, die sich explizit auf Elektro-Rollstuhl-Versicherungen spezialisiert haben.
Hilfsmittel von der Krankenkasse – wer ist dann zuständig?
Etwas komplizierter kann es werden, wenn die Kosten für Ihren Elektro-Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen wurden. In manchen Fällen handelt es sich dabei dann auch um eine Leihgabe.
Wartung und normale Nutzungsschäden werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn also durch die sachgerechte Nutzung ein Reifen kaputtgeht, kümmert sich die Krankenkasse darum.
Ist nun aber eine Unachtsamkeit oder ein Diebstahl Ursache des Schadens, gilt das nicht zwingend. Normalerweise greifen dann aber Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherungen.
Um sicher zu sein, sollen Sie sich aber nach Zusage durch die Krankenkasse informieren, wer im Schadensfall zuständig ist.
Elektro-Rollstuhl: Versicherungen individuell prüfen
Bei diesem Text handelt es sich nicht um eine rechtsgültige Versicherungsberatung – schon allein, weil individuelle Fälle auch individuelle Beratungen und entsprechende Versicherungen notwendig machen.
Im besten Fall halten Sie Rücksprache mit Ihrer Haftpflicht- und Hausratversicherung. Im nächsten Schritt können Sie dann überlegen, ob eine zusätzliche Versicherung Ihres Elektro-Rollstuhls sinnvoll oder der aktuelle Schutz ausreichend ist.
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